Form I: Handschuhe mit Stulpen und Kopfschutzhaube (heute nur noch selten zu finden)
Form II: Mantel mit integrierter Kopfschutzhaube und Handschuhen
Form III: ein- oder zweiteiliger Ganzkörperanzug mit integrierter Kopfschutzhaube, Handschuhen und Füßlingen.
Der Chemikalienschutzanzug zählt zum "Körperschutz Form 3" für den Gefahrguteinsatz und bietet damit den höchst möglichen Schutz vor Gefahrstoffen. Stiefel und Handschuhe sind fest mit dem Anzug verbunden und machen ihn dadurch absolut gasdicht. Mit dem CSA kann auch in Bereichen gearbeitet werden, in denen Gase ansonsten gefährlich auf die Haut einwirken könnten. Unter dem Anzug verwendet der CSA-Träger einen Pressluftatmer, wie er auch im Brandeinsatz genutzt wird. Die Ausatemluft sammelt sich im Anzug und wird durch ein Überdruckventil nach außen abgeführt. Die extrem eingeschränkte Sicht und Beweglichkeit sowie das Gewicht der Ausrüstung stellen eine hohe physische und psychische Belastung für den Träger dar. Die Einsatzzeit ist daher auf maximal 20 Minuten beschränkt.
Der Kontaminationsschutzanzug zählt zum "Körperschutz Form 2" für den Gefahrguteinsatz und schützt seinen Träger vor festen und begrenzt auch vor flüssigen Gefahrstoffen. Im Gegensatz zum Chemikalienschutzanzug hat er Öffnungen an Füßen, Händen und im Gesicht, so dass Stiefel, Handschuhe und eine Atemschutzmaske einzeln angezogen werden müssen. Die Übergänge zu Stiefeln und Handschuhe werden mit Klebeband zusätzlich verschlossen, der Anzug ist aber dennoch nicht gasdicht. Dieser Einweganzug wird zum Beispiel bei der Arbeit mit Stoffen getragen, von denen nur geringe Gefahr ausgeht. Hauptsächlich wird er jedoch als Schutzanzug für das Dekontaminationspersonal verwendet, das eingesetzte Kräfte oder andere betroffene Personen reinigt und entkleidet.